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   OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22   

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OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,17764)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.01.2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,17764)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Januar 2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,17764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 242; BGB § ... 286; BGB § 288; BGB § 294; BGB § 355 Abs 3 S 1; BGB § 357 Abs 4 S 1; BGB § 358 Abs 4 S 1; BGB § 491; BGB § 495 Abs 1; BGB § 812 Abs 1 S 1; BGB § 818; ZPO § 3; ZPO § 4; ZPO § 522 Abs 2; GKG § 47; GKG § 48; EGBGB Art 229 § 32 Abs 1; EGBGB Art 229 § 38 Abs 1; EGBGB Art 229 § 40 Abs 1
    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; Auslegung; Umfinanzierung; Anschlussfinanzierung; unechte Abschnittsfinanzierung; Prolongation; Nennbetrag; fällige Schlussrate; Rechtsmissbrauch; Einzelfall; Einzelfallbetrachtung; rechtsmissbräuchlich; unauflösbarer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw-Kaufs abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsfolgen des Abschlusses eines neuen Darlehensvertrages über die Finanzierung der Schlussrate eines widerrufenen ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; Auslegung; Umfinanzierung; Anschlussfinanzierung; unechte Abschnittsfinanzierung; Prolongation; Nennbetrag; fällige Schlussrate; Rechtsmissbrauch; Einzelfall; Einzelfallbetrachtung; rechtsmissbräuchlich; unauflösbarer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Aus diesem Grund folgt aus § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB die Pflicht des Klägers, nach Widerruf eines mit einem Pkw-Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages das Fahrzeug vorleistungspflichtig an den Kreditgeber - hier die Beklagte - herauszugeben oder nachzuweisen, dass er das Fahrzeug an diese versandt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 -, Rn. 21, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 29, juris).

    Dessen Wegfall würde voraussetzen, dass der Kläger die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268 , Rn. 25, juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 20, juris).

    Die Rückgabepflicht des Verbrauchers ist mangels anderweitiger Vereinbarung eine Bring- oder Schickschuld, die der Schuldner dem Gläubiger an dessen Wohnsitz anbieten oder an ihn absenden muss ( BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268 , Rn. 24, juris).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Diese Entscheidung hatte die Vorlagefragen zum Gegenstand, ob Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (im Folgenden: Verbraucherkreditrichtlinie) oder die Verbraucherkreditrichtlinie selbst dahin auszulegen sei, dass es dem Kreditgeber verwehrt sei, sich unabhängig von der Kenntnis des Verbrauchers sein Widerrufsrecht betreffend gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand der Verwirkung oder im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs zu berufen, wenn eine der nach der Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei ( EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20 , C-155/20 und C-187/20 -, Vorlagefragen Ziffer 6. und 7., juris).

    Allein diese Fragen betreffend hat der Gerichtshof der Europäischen Union Antworten formuliert, wonach Art. 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie bzw. die Verbraucherkreditrichtlinie selbst dahin auszulegen sei, dass es dem Kreditgeber unabhängig von einer Kenntnis des Verbrauchers von seinem Widerrufsrecht verwehrt sei, sich gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand der Verwirkung zu berufen bzw. im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts einen Rechtsmissbrauch anzunehmen, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 der Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei ( EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20 , C-155/20 und C-187/20 -, Tenor Ziffer 6. und 7., Rn. 121, 127, juris).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Die Geltendmachung von Widerrufsrechten nach der - u.U. wirksamen - Erklärung eines Widerrufs kann im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung aus sonstigen Gründen darstellen und in Widerspruch zu § 242 BGB stehen, obwohl die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 43, juris).

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 43, juris).

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Da eine Änderung der Verhältnisse dazu führen kann, dass die zunächst zulässige Rechtsausübung missbräuchlich wird, und im Rechtsstreit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist, kann der Tatrichter bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 242 BGB darüber hinaus auch solche Umstände berücksichtigen, die erst nach Erklärung des Widerrufs eingetreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris).

    Dies liegt nahe, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten des Verbrauchers mit seinem späteren Verhalten sachlich unvereinbar ist, dies den Rückschluss auf das subjektive Element des Missbrauchs zulässt und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21 -, Rn. 73, juris; BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - IX ZR 501/15 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Denn eine Sicherungsabrede erfasst auch ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung regelmäßig nicht nur die eigentlichen Erfüllungsansprüche, sondern auch diejenigen, die als typische Folgeansprüche für den Fall einer sich im Laufe der Vertragsabwicklung herausstellenden Unwirksamkeit der Erfüllungsansprüche entstehen ( BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 -, Rn. 22, juris; BGH, Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90 -, Rn. 46, juris).

    Nur bei Vorliegen besonderer - vom Schuldner darzulegender und zu beweisender - Gründe, die ausnahmsweise gegen die Einbeziehung der Folgeansprüche in die Sicherungsvereinbarung sprechen könnten, kann etwas anderes gelten ( BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 4 U 171/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Damit bestand für den Kläger im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags am 12. Januar 2019 kein Nutzungsrecht an dem mit dem ersten Vertrag überlassenen Kapital mehr (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. April 2021 - 4 U 171/20 -, Rn. 37, juris).

    Dies kann nur dahin verstanden werden, dass der Darlehensvertrag aus dem Jahr 2014 beendet, die Sicherheit freigegeben und erneut - in einem weiteren Darlehensvertrag - als Sicherheit eingesetzt werden sollte (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. April 2021 - 4 U 171/20 -, Rn. 36, juris).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Der Schuldnerverzug setzt einen vollwirksamen und fälligen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner voraus (Grüneberg/ Grüneberg , BGB, 82. Aufl. 2023, § 286 Rn. 8 ff.; BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Dessen Wegfall würde voraussetzen, dass der Kläger die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268 , Rn. 25, juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZR 552/20

    Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach §§ 294, 295 BGB in Bezug auf die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Überdies muss das wörtliche Angebot, um zur Herbeiführung eines Annahmeverzugs der Beklagten geeignet zu sein, auch die den Kläger treffende Vorleistungspflicht abbilden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2022 - XI ZR 552/20 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Koblenz, 01.07.2022 - 8 U 841/21

    Kfz-Finanzierungsdarlehen: Treuwidrigkeit eines wirksam ausgeübten Widerrufs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Sie hätte daher lediglich entsprechend der ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Kläger ein etwaiges Widerrufsrecht weiter in Anspruch nehmen dürfe (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 1. Juli 2022 - 8 U 841/21 -, Rn. 51, juris).
  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Wegfall der Gesetzlichkeitsfiktion bei Fehlen von Zwischenüberschriften in der

  • BGH, 04.04.2017 - II ZR 179/16

    Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung nach Widerruf:

  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Treuwidriger Widerruf

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